[1] Vor Gericht : Berufungsurteil, Eilentscheidung, Einzelfallentscheidung
Das Versäumnisurteil stellt im deutschen Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung dar, die gegen eine Partei ergeht, welche sich im Prozess säumig verhält. Dies trifft auf Personen zu, die zu einer mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheinen oder sich in einer streitigen Verhandlung nicht zur Sache einlassen. Liegt ein Fall der Säumnis vor, kann die nicht-säumige Partei vor Gericht den Erlass eines Versäumnisurteils beantragen.
Wort | Synonyme |
Versäumnisurteil | Versäumungsurteil |