[1] Gericht : Amtsgericht, Appellationsgericht, Arbeitsgericht
Ein Appellationsgericht, auch Berufungsgericht genannt, ist ein übergeordnetes Gericht, das über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nachgeordneter Gerichte urteilt, wobei diese zusammenfassend als Appellation bezeichnet werden. Nicht immer ist dies aber eine Berufung im engeren Sinne. Ebenso führen diese Gerichte in verschiedenen Ländern unterschiedliche Bezeichnungen.
Wort | Synonyme |
Berufungsgericht | Appellationsgericht |