[1] Religion: Genehmigung, mit der ein Amtsträger einen gewöhnlich nicht zuständigen Geistlichen zu Amtshandlungen (zum Beispiel einer Taufe) ermächtigt
Das Dimissoriale ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung aus bestimmtem Anlass (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste. Das Dimissoriale wird vom Pastor oder Pfarrer der eigenen Ortsgemeinde ausgestellt.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Dimissoriale | dimissorial | sv |