Jede parlamentarische Fraktion im politischen System Deutschlands hat ein oder mehrere Mitglieder als parlamentarische Geschäftsführer. Im Gegensatz zum Bundesgeschäftsführer und zum Generalsekretär einer Partei ist der Wirkungskreis der parlamentarischen Geschäftsführer das Parlament: auf Bundesebene der Deutsche Bundestag, auf Landesebene der jeweilige Landtag.