Als Kettenaufhängung oder Kettenfahrleitung wird eine der möglichen Fahrleitungskonstruktionen bei Elektrischen Bahnen mit Oberleitung beziehungsweise Oberleitungsbussen bezeichnet. Ihre Konstruktion geht auf das Jahr 1902 zurück, als die AEG auf der Zweigbahn Schöneweide–Spindlersfeld den ersten Versuchsbetrieb mit Einphasen-Wechselstrom durchführte.