Unter Quintparallelen versteht man in der Musiktheorie zwischen zwei verschiedenen Stimmen auftretende und parallel nach oben oder unten laufende Quinten. Wenn es um Ge- und Verbote der Musiktheorie geht, werden damit allerdings meist nur die Grundtonquintparallelen gemeint .
Grund für das „Verbot“ war ursprünglich, ähnlich wie bei Oktavparallelen, der besonders hohe Verschmelzungsgrad des Quintintervalls, welches die Selbst- bzw. Eigenständigkeit der Stimmen zu gefährden droht. Die musikästhetische Ansicht auf Quintparallelen und auch dessen generelle Anwendung war über lange Zeit einem äußerst starken Wandel unterworfen, was auch anhand eines Partiturstudiums aus Musikgattungen verschiedener Epochen deutlich wird.