Ein Pensionsgeschäft ist ein Vertrag, mit dem der Eigentümer eines Vermögensgegenstandes diesen an den Pensionsnehmer unter Eingehen einer Rückkaufverpflichtung für eine begrenzte Zeit veräußert. Der Zeitpunkt der Rückgabe kann von vornherein vereinbart oder erst später festgelegt werden. Üblicherweise ist mindestens einer der beiden Vertragspartner ein Kreditinstitut.