Der Revolver gehört zur Kategorie der Handfeuerwaffen und wird durch das deutsche (WaffG) bzw. österreichische Waffenrecht (WaffG) als Kurzwaffe definiert. Revolver sind eine Unterkategorie von Pistolen und sind mehrschüssige Faustfeuerwaffen, bei der die Munition in einzelnen Kammern in einem als drehbare Trommel ausgelegten Patronenlager kreisförmig angeordnet ist. Die Trommel dient dabei nicht nur als Patronenlager, sondern auch als Magazin.