[1] Erklärung : Anmerkung, Antwort, Aufschluss
Eine Definition ist je nach der Lehre, der hierbei gefolgt wird, entweder die Bestimmung des Wesens einer zu erklärenden Sache,
die Bestimmung eines Begriffs,
die Feststellung eines tatsächlich geübten Sprachgebrauchs oder
die Festsetzung oder Vereinbarung eines solchen in der Sprachwissenschaft,
als Legaldefinition die Bestimmung eines Rechtsbegriffs in der Rechtswissenschaft.
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