In den Schweizer Kantonen Wallis und Bern werden als Burgergemeinden bezeichnet, was in anderen Kantonen Bürgergemeinde genannt wird. Diese sind eine Personalkörperschaft des öffentlichen Rechts in der Schweiz. Ihr gehören unabhängig vom aktuellen Wohnort ausschliesslich natürliche Personen an, die den Status des Bürgers bzw. des Burgers und damit das Heimatrecht der Gemeinde besitzen.