[1] Recht: Anzeige, die ein Täter gegen sich selbst zur Strafmilderung erstattet [2] Annonce eines Buches, die vom Verfasser selbst geschaltet wurde [3] Steuer : Scheinselbstständigkeit, Selbstanzeige, Steueraffäre
Eine Selbstanzeige ist im Steuerstrafrecht ein persönlicher Strafaufhebungsgrund. Wer wirksam eine Selbstanzeige erstattet, kann gemäß § 371 Abgabenordnung (AO) nicht bestraft werden, obwohl er eine Steuerhinterziehung vollendet hat. Wichtigster Grund der strafbefreienden Selbstanzeige ist die Erschließung von Steuereinnahmequellen, die dem Staat bis zur Selbstanzeige nicht bekannt waren. Die Selbstanzeige ist politisch und gesellschaftlich umstritten.
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