[1] hohe Adlige im Rang zwischen Gräfin und Herzogin [2] Frau eines Fürsten [3] Aristokatrie : Baronesse, Baronin, Edle [4] Fiktiver Charakter:
Fürst und Fürstin sind sowohl allgemeine Herrscherbezeichnungen (Landesfürsten) wie auch spezielle Adelstitel mit eigenem Fürstenstand im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation vom Mittelalter bis etwa 1800, mit einem „Fürstentum“ als ausgewiesenem Herrschaftsgebiet. Die Erhebung in diesen Adelsstand wurde „Fürstung“ genannt. Darüber hinaus finden sich Fürsten und Fürstentümer auch in anderen Ländern und politischen Strukturen, teilweise auch nur von außen als solche bezeichnet. Ähnlich wie die Bezeichnung Häuptling übertrugen die europäischen Entdecker und Kolonisatoren Fürst und Fürstentum auf reale oder vermeintliche Anführer und Herrschaftsgebiete anderer Völker oder übersetzten deren Eigenbezeichnung als „Fürst“.
Im übertragenen Sinne wurden früher beispielsweise große keltische Grabstätten als „Fürstengrab“ bezeichnet, auch wenn keine schriftlichen Quellen zur damaligen Herrschaftsstruktur vorlagen.
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Wort | Synonyme |
Fürstin | Edle |
Fürstin | Herrscherin |
Fürstin | Prinzessin |
Fürstin | Gräfin |
Fürstin | Herzogin |
Fürstin | Baronesse |
Fürstin | Regentin |
Fürstin | Adelige |
Fürstin | Herrin |
Fürstin | Gebieterin |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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