Ein De-facto-Regime – mit einer allgemeinen oder nur lokalen De-facto-Regierung –, manchmal wird auch der Ausdruck nichtanerkannter Staat oder – vor allem im politikwissenschaftlichen Schrifttum – De-facto-Staat gebraucht, ist eine maßgeblich von dem deutschen Rechtswissenschaftler Jochen A. Frowein geprägte Rechtsfigur. Damit wird vorwiegend in der deutschen Rechts- und Politikwissenschaft ein Herrschaftsverband bezeichnet, der durch die de facto bestehende und dauerhafte hoheitsförmige Gewalt einer aufständischen Gruppe oder Partei einen bestimmten, dem eines international anerkannten Staates gleichkommenden Grad an Stabilität erreicht hat, ohne jedoch in dieser Eigenschaft als Staat anerkannt zu sein, bzw. dem eine solche Anerkennung weitgehend verweigert wird. Dies betrifft nicht nur Gebilde, die selbst den Anspruch erheben, ein Staat zu sein, sondern auch Regime, welche die effektive Herrschaft über ein Teilgebiet eines Staates ausüben, dessen (gesamte) Gewalt sie zu übernehmen anstreben. Die amerikanische und englische Lehre lehnt dieses Konstrukt zum Teil ab.