- [WIKI] Unter dem Begriff Souveränität versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab. In der Politikwissenschaft versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution, innerhalb eines politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangs...
Die algerische Regierung versucht eine Internationalisierung der Menschenrechtsfrage mit allen Mitteln zu verhindern, indem sie auf den Souveränitätsanspruch pocht und eine Einmischung von außen ablehnt.
Clinton und Barak wußten, daß ihre Forderung an Arafat, auf den palästinensischen Souveränitätsanspruch auf Ostjerusalem zu verzichten, völlig inakzeptabel war.
Nachdem der israelische Botschafter in Washington in das US-Außenministerium zitiert wurde, bekräftigte Premier Netanyahu am Sonntag den international nicht anerkannten Souveränitätsanspruch seines Landes auf ganz Jerusalem.
So wurde auch der völkerrechtlich ausgewiesene Souveränitätsanspruch Tibets „aufs Eis gelegt,“ einfach so!
Sein Vorschlag lautete, die Flüchtlinge sofort ausreisen zu lassen - nicht direkt über die tschechisch-bayerische Grenze, sondern in Sonderzügen durch die DDR, deren Souveränitätsanspruch damit formell erfüllt war.
Beantwortet man diese Frage mit "Nein", so wirft man eine weitere auf: Besitzen die europäischen Staaten in ihren überseeischen Hoheitsgebieten überhaupt einen Souveränitätsanspruch?
Nun ist Frankreichs Souveränitätsanspruch wiederhergestellt, aber ein gehöriges Stück Währungswettbewerb verlorengegangen.
Beantwortet man diese Frage mit "Nein?, so wirft man eine weitere auf: Besitzen die europäischen Staaten in ihren überseeischen Hoheitsgebieten überhaupt einen Souveränitätsanspruch?
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FAQ
morter1988Was ist der Artikel von Souveränitätsanspruch? der
lopera3Wie ist die Silbentrennung von 'Souveränitätsanspruch'? Sou•ve•rä•ni•täts•an•spruch