[1] Wahl : Gegenkandidatur, Kampfkandidatur, Kandidatenaufstellung
Unter einem Mandat versteht man im Zusammenhang mit repräsentativen Demokratien den politischen Vertretungsauftrag, den das Wahlvolk einem Mitglied eines legislativen Gremiums erteilt. Die Mitglieder betreffender Gremien werden entsprechend „Mandatierte“, in Österreich auch „Mandatare“ genannt; ein weiterer gängiger Begriff ist „Abgeordnete“. Die Verantwortung beziehungsweise das Bündel an Befugnissen, das das Wahlvolk dem Inhaber einer exekutiven Funktion erteilt, wird nicht als Mandat, sondern als Amt bezeichnet. Verschiedene Denkrichtungen sehen eine Trennung von Amt und Mandat als wünschenswert an.