[1] Recht: Gesuch einen Richter oder anderen gerichtlichen Verfahrensbeteiligten vom Verfahren ausschließen zu lassen, weil diesem Befangenheit vorgeworfen wird, die objektives Herangehen unmöglich macht [2] Vor Gericht : Anklage, Anklageerhebung, Anklagevorwurf
Ein Ablehnungsgesuch, auch Befangenheitsantrag genannt, ist im deutschen Recht ein Antrag, durch welchen ein an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligter die Besorgnis geltend machen kann, ein zur Entscheidung berufener Richter sei befangen. Abgelehnt werden können immer nur einzelne Richter, nie das Gericht als Ganzes.
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