Verband bezeichnet in der Soziologie einen Zusammenschluss mehrerer Einheiten zum Zweck der gemeinsamen Interessenvertretung. Ein Verband wirkt als übergreifende Organisation („Interessenverband“) zur Vertretung der Interessen aller ihrer angeschlossenen Mitglieder(-Organisationen). Dies können Einzelpersonen oder soziale Gruppen sein, aber weitergehend auch Vereine oder Unterverbände, darüber hinaus auch gebietshoheitliche Gebietskörperschaften eines Staatswesens und andere Selbstverwaltungskörperschaften. Verbände haben immer eine eigene Verfassung und gemeinsame verbindliche und längerfristige Ziele. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat und anderen Interessengruppen. Als Interessenverbände sind sie meistens zwischen Staat und Markt im Nonprofit-Bereich angesiedelt. Für die eigenen Mitglieder spielt auch ihre Dienstleistungsfunktion eine wichtige Rolle.