Der Qualitätsmangel ist im Kaufrecht ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB, bei dem die Produktqualität oder Dienstleistungsqualität nicht den marktüblichen Standards entspricht, sich die Sache nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.