Gefahrstoffe sind solche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen. Die Einstufung und die Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen werden in der gleichnamigen Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 201 erläutert. Die aus den gefährlichen Eigenschaften resultierenden Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten regelt neben der Gefahrstoffverordnung die TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“".