Mit der Gewährleistungsbürgschaft übernimmt der ausstellende Bürge oder Garant die Haftung für Gewährleistungspflichten des Verkäufers oder Herstellers aus Sach- oder Rechtsmängeln der Kaufsache innerhalb der Gewährleistungsfrist aus einem Vertrag, beispielsweise aus einem Kaufvertrag oder Werkvertrag.
|
|
Wort | Synonyme |
Gewährleistungsgarantie | Gewährleistungsbürgschaft |