Als Längslenker werden bei der Radaufhängung von Kraftfahrzeugen in Fahrtrichtung angeordnete Lenker bezeichnet. Sie führen Starrachsen und bei Einzelradaufhängungen den Radträger annähernd vertikal und stützen Längskräfte und Bremsreaktionsmomente am Fahrzeugkörper ab. Zum Übertragen der Querkräfte sind zusätzliche Lenker erforderlich.