Eine Steuerbescheinigung wird gemäß deutschem Steuerrecht vom Schuldner des Kapitalertrags oder der auszahlenden Stelle für den Gläubiger ausgestellt, falls von diesem Kreditinstitut bei der Gutschrift von Kapitalerträgen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten oder abgeführt worden sind. Die Steuerbescheinigung bezieht sich nicht auf die ggf. zu zahlenden Steuern, sondern ist ein Nachweis für bereits gezahlte Steuern. Diese werden auf den mit dem Einkommensteuerbescheid festgesetzten Steuerbetrag angerechnet.