Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist in der Bundesrepublik Deutschland die Staatsanwaltschaft des Bundes und nimmt Aufgaben neben den Staatsanwaltschaften der Länder wahr. Die vom Generalbundesanwalt geleitete Behörde trägt den gleichen Namen; in der Fachliteratur und in der Umgangssprache wird sie auch als Bundesanwaltschaft bezeichnet. Seit 2015 ist Peter Frank Leiter der Behörde.