Als Untersaat bezeichnet man die Saat einer zweiten Frucht zusätzlich zu einer früher erntereifen Hauptfrucht oder unter Gehölzbeständen zu Zwecken der Gründüngung oder der Gewinnung von Tierfutter. Die Aussaat von Untersaaten kann gleichzeitig mit der Hauptfrucht oder später in den bereits bestehenden Hauptfruchtbestand hinein erfolgen. Untersaaten werden sowohl in der Landwirtschaft als auch im Gartenbau angewandt.