[1] Vertrag : Vertragsabschluss, Vertragsauflösung, Vertragsauslegung
Ein Vertrag ist eine Einigung von mindestens zwei Parteien, von denen jede eine Willenserklärung abgibt. Die Abwicklung von Rechtsgeschäften ist möglich zwischen Privatpersonen, Institutionen, Behörden oder Unternehmen. Dabei entstehen von den beteiligten Parteien aus Verbindlichkeiten. Historisch vorherrschend für die Abschließung von Verträgen ist dafür die Schriftform, in neuerer Zeit kann auch ein Mausklick am Bildschirm den rechtsverbindlichen Charakter dazu haben. Er ist üblicherweise in drei Teile gegliedert: Zu Beginn werden zuerst die Vertragspartner bzw. Teilnehmer benannt, im Hauptteil werden die Willenserklärungen dargelegt, denen sich die Vertragspartner verpflichten bzw. die sich die Teilnehmer auferlegen oder das Ziel, das sie durch den Vertrag erreichen wollen. Am Ende wird per Unterschrift, Siegel etc. bestätigt, dass die Vertragspartner den Vertragstext verstanden haben und damit übereinstimmen.