[1] Amtsbezeichnung für einen Beamten im gehobenen Dienst [2] im österreichischen Bundesland Burgenland: Amtsbezeichnung für einen Beamten, der ein Gemeindeamt leitet [3] historisch, seit dem späten Mittelalter: vom Landesherrn mit der Verwaltung (und oft auch mit der Gerichtsbarkeit) eines Gebiets Beauftragter [4] Verwaltungsbehörde : Abteilungsleiter, Amtmann, Bauamtsleiter [5] Führung, Chef : Amtmann, Amtschef, Amtsdirektor [6] Fiktiver Charakter:
Der Amtmann oder Ammann (Schweiz) war im deutschsprachigen Raum seit dem Mittelalter der oberste Dienstmann eines vom Landesherrn zur Territorialverwaltung von Gutshöfen, Burgen und Dörfern geschaffenen Amtes, das zugleich ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk war. Er gehörte meist dem Adel oder dem Klerus an, in Städten oft auch den wohlhabenden Schichten des Bürgertums. Er residierte im Amthaus und trieb im Amtsbezirk die Steuern ein, sprach Recht und sorgte mit einer kleinen bewaffneten Einheit für Sicherheit und Ordnung. Ihre Entsprechung in Preußen und im Kurfürstentum Sachsen war der Amtshauptmann.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Amtmann | funcionario de alto cargo | es |