Staatlich geprüfter Kinderpfleger ist in einigen deutschen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen ein Ausbildungsberuf in der familienergänzenden Säuglings- und Kinderpflege, der von seinen Kompetenzen her unterhalb insbesondere dem Erzieher angesiedelt ist und der mit den in anderen Bundesländern gebräuchlichen Berufsbezeichnungen Sozialassistent oder Sozialhelfer vergleichbar ist.