[1] Kriminalität : Amokschütze, Anlagebetrüger, Autoaufbrecher
Berufsverbrecher ist ein Rechtsbegriff aus der Weimarer Republik für Wiederholungstäter. Im Nationalsozialismus führte er zum Gewohnheitsverbrechergesetz von 1933, das eine unbefristete Sicherungsverwahrung vorsah.