Schutzverträge stellten Abkommen zwischen Vertretern der zukünftigen Kolonialmächte mit Häuptlingen einheimischer Bevölkerungsgruppen in den annektierten Kolonien dar. Es handelte sich hierbei um die Inbesitznahme von Land, über das Einheimische verfügten, über das die Häuptlinge jedoch in der Regel selten allein entscheiden durften.
|
|