[1] Mietshaus (besonders in Süddeutschland und Österreich gebräuchlich)
Ein Mietshaus ist ein Wohngebäude, in dem die einzelnen Wohneinheiten vom Vermieter gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt werden (Mietwohnung). Hierzu wird zwischen Vermieter und Mieter ein Vertrag geschlossen, in dem sich der Vermieter verpflichtet, den Gebrauch der Mietsache einschließlich aller dazugehörenden baulichen und technischen Einrichtungen zu gewährleisten, während sich der Mieter verpflichtet, die hierfür vereinbarte Miete einschließlich aller anfallenden Nebenkosten regelmäßig fristgerecht zu entrichten.
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Bedeutung | Deutsch | Ãœbersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Zinshaus | immeuble d'habitation | fr | m | |
Zinshaus | immeuble collectif | fr |