[1] jemandem zufallende Last, etwas zu unternehmen oder zu unterlassen, weil er anderenfalls durch Nichtbeachtung Nachteile erlangen kann [2] Pflicht : Gebot, Gesamtverantwortung, Gewissen [3] Arbeit : Amt, Angelegenheit, Aufgabe
Eine Obliegenheit bezeichnet im Schuldverhältnis Pflichten minderen Grades, die vom Gläubiger nicht eingeklagt werden können und bei deren Verletzung sich der Schuldner auch nicht schadensersatzpflichtig macht. Der Schuldner muss allerdings im Falle der Verletzung der ihm zur Last fallenden Obliegenheiten die aus dieser Verletzung entstehenden Nachteile dergestalt hinnehmen, dass er bestehende eigene Rechte verliert, bzw. nicht mehr geltend machen kann oder dass er Rechte, die er bei Wahrnehmung der Obliegenheit erwerben würde, nicht erhält. Terminologisch zutreffend ist es, statt von abgeschwächten Pflichten von bloßen Lasten zu sprechen.
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Wort | Synonyme |
Obliegenheit | Agenda |
Obliegenheit | (ein) Muss |
Obliegenheit | Pflicht |
Obliegenheit | Verpflichtung |
Obliegenheit | Schuldigkeit |
Obliegenheit | Verbindlichkeit |
Obliegenheit | Destination |
Obliegenheit | Bestimmung |
Obliegenheit | Soll |
Obliegenheit | Dienst |
Obliegenheit | Mission |
Obliegenheit | Auftrag |
Obliegenheit | Aufgabe |