Die Schlossfalle ist der Teil eines Schlosses, der eine Tür im Schließblech hält, nachdem sie „ins Schloss gefallen ist“. Eine gängige Form ist die einseitig abgeschrägte Schrägfalle. Diese läuft – aufgrund der Türbewegung und entlang ihrer Abschrägung – am Schließblech auf und wird gegen den Druck der Fallenfeder ins Türschloss geschoben. Wird die Tür weit genug geschlossen, drückt die vorgespannte Fallenfeder die Falle in die dafür vorgesehene Aussparung am Schlossblech und die Tür wird geschlossen gehalten. Durch Drücken der Türklinke wird die Falle aus dem Schlossblech herausbewegt, und die Tür kann geöffnet werden.
Oft lässt sich die Falle wenden, wenn der Schlosskasten geöffnet wird, damit das Schloss gleichermaßen für links wie rechts öffnende Türen eingesetzt werden kann. Die zurückgeschobene Falle darf mit ihrer Vorderkante nicht mehr als einen Millimeter über die Stulpoberfläche vorstehen. Sie kann mit einer Geräuschdämpfung versehen sein. Kann die Schlossfalle eines Türschlosses mit dem Schlüssel betätigt werden, wird dieser Schlosstyp auch als Wechselschloss bezeichnet.