Eine Ausbildungsplatzabgabe ist in Deutschland als politisches Mittel zur Steuerung des Ausbildungsplatzangebots spätestens seit Anfang der 1970er Jahre in der Diskussion. Unter ihr versteht man eine Sonderabgabe, die ein Betrieb an den Staat oder eine noch einzurichtende Stelle abführen muss, wenn der Betrieb nicht genügend Auszubildende beschäftigt. Das Geld, abzüglich des erforderlichen Verwaltungsaufwandes, soll der Subventionierung von Ausbildungsplätzen dienen. Eine derartige Ausbildungsplatzabgabe wurde unter dem Namen Berufsausbildungsabgabe im Ausbildungsplatzförderungsgesetz von 1976 beschlossen. Das Zustandekommen des Gesetzes wurde 1980 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.