Die strafprozessuale Offizialmaxime ist eine Prozessmaxime, die besagt, dass die Strafverfolgung grundsätzlich dem Staat bzw. den staatlichen Behörden, also der Staatsanwaltschaft, obliegt, und nicht dem Verletzten. Gegensatz ist die Dispositionsmaxime.
Wort | Synonyme |
Offizialmaxime | Offizialprinzip |