Arbeitsort ist im Arbeitsrecht der Ort, an dem sich der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers befindet. Das ist der Ort, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls den wesentlichen Teil seiner Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitgeber tatsächlich erfüllt. Im öffentlichen Dienst heißt der Arbeitsort auch Dienstort. Das Sozialversicherungsrecht kennt den Beschäftigungsort.
Wort | Synonyme |
Arbeitsort | Ort der Beschäftigung |
Arbeitsort | Beschäftigungsstelle |
Arbeitsort | Arbeitsstätte |
Arbeitsort | Arbeitsstelle |