Der Mangel ist im deutschen Zivilrecht ein zentraler Begriff des vertraglichen Schuldrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Verwendung findet er bei mehreren Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Die vertraglich geschuldete Leistung weist einen Mangel auf, wenn ihre tatsächliche Beschaffenheit von der Beschaffenheit abweicht, die die Sache haben soll. Ist eine Leistung mangelhaft, stehen ihrem Gläubiger verschiedene Gewährleistungsrechte offen.