Richter auf Probe ist im deutschen Recht ein Berufsrichter, der noch nicht auf Lebenszeit angestellt ist. Die früher amtliche und teilweise heute noch gebrauchte Bezeichnung ist Gerichtsassessor.
| Wort | Synonyme |
| Gerichtsassessor | Richter auf Probe |
| Gerichtsassessor | Probe-Richter |