Richter auf Probe ist im deutschen Recht ein Berufsrichter, der noch nicht auf Lebenszeit angestellt ist. Die früher amtliche und teilweise heute noch gebrauchte Bezeichnung ist Gerichtsassessor.
Wort | Synonyme |
Gerichtsassessor | Richter auf Probe |
Gerichtsassessor | Probe-Richter |