Mit dem Rücktritt kann sich eine Vertragspartei einseitig von einem Vertrag lösen. Grundsätzlich sind Verträge wie vereinbart zu erfüllen, doch gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen, unter welchen Umständen und wie ein Vertrag rückabgewickelt werden kann. Meist ist eine Rücktrittsfrist zu beachten, innerhalb der nach Vertragsabschluss der Rücktritt zu erfolgen hat.