[1] Partei : Einparteienherrschaft, Einparteienstaat, Einparteiensystem
Ein Einparteiensystem bzw. eigentlich Einparteisystem ist ein politisches System, bei dem alleinige Herrschaft einer Partei gesetzlich festgeschrieben ist. Die Einheitspartei hat damit langfristig die alleinige Regierungsgewalt inne, wobei keine Oppositionsparteien zugelassen sind. Die Einheitspartei ist damit die einzige legale Partei und meist einer bestimmten Ideologie verpflichtet. Einparteiensysteme stehen grundsätzlich in fundamentalem Widerspruch zur demokratischen Parteienvielfalt. Einparteiensysteme müssen im Regalfall mit staatlichen Druck und/oder Gewalt gegenüber der Bevölkerung und unter Einschränkung der Bürgerrechte aufrechterhalten werden.