[1] deutsches Recht: Rechtsgebiet, in dem die Entstehung, die Organisation und die Handlungsformen der kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise, die Bezirke (in Bayern) und kommunale Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Aufgabendurchführung (etwa Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände)) geregelt sind
[2] : Das Kommunalrecht stellt in Deutschland einen Bestandteil des Verwaltungsrechts dar. Es regelt die Rechtsstellung kommunaler Gebietskörperschaften. Hierzu zählen insbesondere Gemeinden, Landkreise und höhere Gemeindeverbände.