Das Kommunalrecht stellt in Deutschland einen Bestandteil des Verwaltungsrechts dar. Es regelt die Rechtsstellung kommunaler Gebietskörperschaften. Hierzu zählen insbesondere Gemeinden, Landkreise und höhere Gemeindeverbände. Diese zeichnen sich durch eine besondere Eigenständigkeit bei der Erledigung ihrer Aufgaben aus, weshalb sie zur mittelbaren Staatsverwaltung zählen.
|
|