Gestaltungsfreiheit steht für:allgemein die Möglichkeit der freien Gestaltung, siehe Freiheit
die Möglichkeit der Planung und Gestaltung des eigenen Lebens, siehe Autonomie
die Möglichkeit der Selbstbestimmung über die eigene Verwendung der Zeit, siehe Zeitsouveränität
Einfluss oder Gestaltungsmacht innerhalb sozialer Konstellationen, siehe Macht
in der Verwaltung, Ermessenssfreiheit oder Planungsermessen, siehe Ermessen
rechtlich die Freiheit der Gestaltung von Verträgen, siehe Vertragsfreiheit