Als Rechtslenker wird ein mehrspuriges Kraftfahrzeug bezeichnet, das für den Linksverkehr ausgelegt ist, weil sich das Lenkrad auf der rechten Seite befindet. Entsprechend heißt ein Fahrzeug für den Rechtsverkehr Linkslenker. In Verkaufsanzeigen speziell von britischen Pkw-Oldtimern werden oft die Kürzel LHD für Linkslenker in Kontinentaleuropa bzw. RHD für Rechtslenker in Ländern mit Verkehr auf der linken Straßenseite wie z. B. in Großbritannien verwendet. Diese Abkürzungen sind auch auf Fahrzeugteilen zu finden, die für Links- und Rechtslenker unterschiedlich sind, z. B. Scheinwerfer oder Außenspiegel.