[1] Recht, Gerechtigkeit : Güterabwägung, Rechtsangleichung, Rechtsansicht
Ein Rechtsinstitut besteht aus den zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft entwickelten Rechtsgrundsätzen. Beispiele sind die „Betriebsrisikolehre“, das „Berufsbeamtentum“, die Sicherungsübereignung oder die „Actio libera in causa“.