Schriftform ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Schriftstücke, Verträge oder Urkunden schriftlich abgefasst sein müssen sowie vom Aussteller und dessen Vertragspartner eigenhändig mit voller Namensunterschrift zu unterzeichnen sind. Das Erfordernis der Schriftlichkeit kann auch durch Rechtsgeschäft vereinbart werden.
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