[1] veraltet: Führung des kirchlichen Finanz- und Rechnungswesens; kirchliche Einrichtung, die Kirchengelder einzieht, einnimmt oder auszahlt
Als Rendantur bezeichnet man eine Kassenstelle oder Rechnungsbehörde. Das Wort leitet sich vom französischen Ausdruck rendre compte, „Rechenschaft ablegen“, ab und war im deutschsprachigen Raum lange Zeit im Bereich des gemeindlichen Rechnungswesens gebräuchlich. In der staatlichen Verwaltung ist der Begriff heute veraltet und praktisch nicht mehr anzutreffen, er wird aber in Deutschland noch allgemein für die Finanzverwaltung und Rechnungslegung von Kirchengemeinden verwendet.
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