[1] Verschlimmerung : Abwicklung, Annullierung, Auflösung
Annullierung bezeichnet: die Nichtigmachung eines Rechtsgeschäfts, Rechtsakts oder Rechtsverhältnisses ex tunc, siehe UnwirksamkeitSiehe auch: Rücktritt (Zivilrecht), Aufhebung (Verwaltungsakt), Abrogation (Islam)
die Annullierung einer Buchung, siehe Stornierung
die Streichung eines Fluges, siehe Fluggastrechte#Annullierung
die Eheannullierung im staatlichen Recht, siehe Nichtigerklärung (Ehe)
die Eheannullierung im katholischen Kirchenrecht, siehe Ehenichtigkeit (Kirchenrecht)
Wort | Synonyme |
Annullierung | Aufhebung |
Annullierung | Abschaffung |
Annullierung | Einstellung |
Annullierung | Streichung |
Annullierung | Auflösung |
Annullierung | Aufhebung |
Annullierung | Beseitigung |
Annullierung | Nichtigkeitserklärung |
Annullierung | Säuberung |
Annullierung | Entfernung |