Prokuration, v. lat. prō-cūrō, „besorgen, verwalten“, bezeichnet:eherechtlichden vorläufigen Abschluss eines Ehevertrages durch Vermittlung eines Bevollmächtigten (Adel);
den rechtlichen Heiratsakt per procurationem kirchenrechtlichehemals das Anrecht eines Bischofs auf Verpflegung an dem Ort seiner geistlichen Funktionsausübung; jetzt eine entsprechende Abgabe; vgl. auch Gastungspflichtprivatrechtlicheinen Auftrag/ein Mandat, eine Bevollmächtigung oder Vollmacht