[1] Unternehmertum : Gesellschafterstruktur, Gesellschafterversammlung, Gewinnerzielungsabsicht
Die Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft wird regelmäßig durch ihre gesamten Mitglieder gebildet. In ihr kann jeder Gesellschafter durch Ausübung seines Stimmrechts Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft nehmen.