[1] Vikar eines Bischofs, der in dessen Namen die Gerichtsbarkeit ausübt [2] Österreich: Titel eines Beamten[1][2]
Offizial (Offzl) und Oberoffizial (OOffzl) sind in Österreich Titel von Beamten der allgemeinen Verwaltung. Ferner ist im katholischen Kirchenrecht Offizial die Bezeichnung für den Vorsteher eines Kirchengerichts (Offizialat).
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