[1] Recht: der bisherige Gläubiger bei der Abtretung (Zession) einer Forderung; derjenige, der eine Forderung zediert
Eine Zession bzw. Abtretung bezeichnet eine Übertragung einer Forderung von dem ursprünglichen Gläubiger (Zedent) durch Vertrag auf einen anderen (Zessionar).
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